| Änderungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) |
| Zucht - Allgemein | |||
| Geschrieben von: Eva Willermann | |||
| Donnerstag, 06. Mai 2010 um 08:16 | |||
Namensvergabe nur noch für gekörte HengsteBad Zwischenahn (fn-press). Im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Bad Zwischenahn hat der Beirat Zucht Änderungen, wie die Bestimmungen zur Vergabe der Hengstnamen, in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) beschlossen. Zuvor konnten Besitzer für ihren noch nicht gekörten Hengst vorübergehend bereits einen Namen im Zuchtbuch reservieren lassen, nach der Änderung werden nur noch an gekörte Hengste Namen vergeben. Diese Änderung betrifft die Populationen der Deutschen Reitpferdezucht sowie die Rassen Rheinisch Deutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger. Der Beirat Zucht beschloss außerdem bei einigen Ponyrassen eine Änderung der Bedingungen bei den Zuchtstutenprüfungen der Zuchtrichtung Fahren. Es wird jetzt freigestellt, ob zusätzlich eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer Bestandteil der Prüfung ist. Beim Süddeutschen Kaltblut ist im Rahmen der Hengstleistungsprüfungen der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren die Stationsprüfung für Hengste gestrichen worden. Bei den Feldprüfungen für Hengste und Stuten sind einige Merkmale und Gewichtungen bei der Berechung des Endergebnisses geändert worden. So sind unter anderem die bei einer Prüfung zu beurteilenden Merkmale „Zugmanier" in „Nervenstärke", „Arbeitswilligkeit" in „Konzentration bei der Arbeit" und „Leistungsbereitschaft" in „Umgänglichkeit" korrigiert worden. Für die Rasse Dartmoor Pony beschloss der Beirat Zucht, dass leistungsgeprüfte Hengste oder Stuten - wie bei anderen Rassen auch - den Titel Leistungshengst beziehungsweise Leistungsstute bekommen können, wenn sie die Leistungsprüfungen erfolgreich absolviert haben. Darüber hinaus stimmte der Beirat Zucht über diverse redaktionelle und gesetzesbedingte Anpassungen der ZVO ab, die aufgrund der Rechtsbestimmungen der EU sowie der Rechtsbestimmungen des Tierzuchtgesetzes notwendig geworden sind. „Vielen Dank an alle, die viele Stunden mitgearbeitet haben und sich bei den Änderungen aktiv mit eingebracht haben", sagte Teresa Dohms, stellvertretende Geschäftsführerin des FN-Bereichs Zucht, nachdem die Änderungen einstimmig verabschiedet worden waren. Nach Maßgabe der FN-Satzung werden diese ZVO-Bestimmungen nun innerhalb der nächsten zwölf Monate von den Zuchtverbänden in ihre eigenen Satzungen und Zuchtbuchordnungen aufgenommen. Die ZVO dient der Förderung der Pferdezucht durch Koordination der züchterischen Arbeit der anerkannten Zuchtverbände, die Mitglieder der FN sind. In der ZVO sind als Rahmenrichtlinien einheitliche Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, für die Unterteilung und Führung der Zuchtbücher, für die Ausstellung der Pferdepässe einschließlich Zuchtbescheinigungen und für die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde festgelegt. Ebenso wird die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen, die die Pferdezucht betreffen. Insgesamt sind zur Zeit 48 Rassen in der ZVO vertreten. Die aktualisierte ZVO kann als CD ab Juni im Internet (www.pferd-aktuell.de unter Service/Merkblätter/Zucht) oder bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung FN-Service, Petra Schaffer, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. angefordert werden. Die Kosten betragen fünf Euro zuzüglich drei Euro Versandkosten. Darüber hinaus steht die ZVO auch auf der Internetseite www.pferd-aktuell.de unter Zuchtverbandsordnung zum Download bereit.
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