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Montag, 06. September 2010
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Impressum - Impressum

Herausgeber/Anbieter gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) - vormals TDG/MdStV.:

Raimund Hesse
Freier Journalist
Hermannstr. 13
45891 Gelsenkirchen

Inhaltlich verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und § 55 Abs. 2, RStV:

Raimund Hesse
Hermannstr. 13
45891 Gelsenkirchen

Telefon 02 09 / 16 56 273
Telefax 02 09 / 16 56 274

Handy 01 71 / 620 21 33

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Internet:
  • www.pferdesportzeitung.de
  • www.pferdesport-zeitung.de
  • www.pferde-sport-zeitung.de

Umsatzsteuerfrei gem. § 19 Abs. 1 UStG ohne gesonderte MwSt. Ausweisung.

Hinweis: Seit dem 01. März 2007 gilt das Telemediengesetz (TMG), das im Wesentlichen eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Gesetzen (u.a. TDG und MdStV) im Bereich der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste darstellt und das Recht auf diesem Gebiet vereinheitlichen soll. Im TMG sind etwa das bisher bekannte Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und andere Vorschriften aufgegangen.

Vertrieb: Als kostenlose PDF-Datei/-Ausgabe über das Internet.

Urheberhinweis:

  • Alle Texte, Fotos und Abbildungen jeder Art dieser Homepage unter liegen dem Urheberrecht.
  • Jede Übernahme, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.
  • Verstöße, insbesondere bei unerlaubter Nutzung, werden zivilrechtlich verfolgt.

Sonstige Hinweise:

  • Informationen von Unternehmen werden aus rechtlichen Gründen mit dem Hinweis - PR-Veröffentlichung -  gekennzeichnet.
  • Für unverlangt eingereichte Texte und Fotos wird keine Gewähr übernommen – ein rechtlicher Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Texte und Fotos unterliegen der redaktionellen Bearbeitung.
  • Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. 
  • Fotos,  die nicht urheberrechtlich gekennzeichnet sind, werden mit dem Autorenhinweis des Einsenders ausgewiesen. Ein nachträglicher Honoraranspruch bei nicht urheberrechtlich gekennzeichneten Fotos besteht nicht.

Es gilt das Landespresserecht Nordrhein-Westfalen. 

© 2008/2009/2010. Alle Rechte vorbehalten. 

 
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